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Die Aufnahmegebühr wird bei jedem Neu- oder Wieder-Beitritt zur Basketballabteilung fällig.
Das Eintrittsjahr wird monatsanteilig berechnet (z.B. Eintritt im Februar = 11/12 des Jahresbeitrags, Eintritt im Juli = 1/2, Eintritt im Oktober = 1/4). Der zusätzliche Abteilungsbeitrag (siehe unten) wird nicht anteilig, sondern immer komplett berechnet.
Jedes Folgejahr (auch das Jahr des Ausscheidens/Kündigung aus dem Verein) wird immer ein kompletter Jahresbeitrag fällig.
Wer am 01.01. eines Beitragsjahres 18 Jahre alt ist, zahlt den Erwachsenen-Jahresbeitrag.
Die Mitglieder eines Haushalts (Paar und alle minderjährigen Kinder) können den ermäßigten Familienbeitrag zahlen. Jedes Familienmitglied muss sich jedoch einzeln anmelden und entsprechend auch einzeln kündigen. Beim Antrag bitte die entsprechenden Felder ausfüllen bzw. einen formlosen Hinweis "Familienbeitrag" geben.
Zusätzlich zum Beitrag des Hauptvereins ist ein Beitrag für die Basketball-Abteilung fällig, der je nach Altersklasse festgelegt ist. Diese bezieht sich auf die DBB-Altersklasse, in der sich das Mitglied zur Beitragsabbuchung befindet. Passive Mitglieder sind Mitglieder, die nach Saisonbeginn keinen aktiven DBB-Teilnehmerausweis (Spielerpass oder Doppellizenz) besitzen.
Möchte ein Mitglied einer anderen Abteilung des Vereins auch der Basketball-Abteilung beitreten, ist ebenfalls ein Aufnahmeantrag auszufüllen, die Aufnahmgebühr zu entrichten und ein entsprechender Basketball-Abteilungbeitrag zu zahlen. Bitte geben Sie dabei an, ob sie die Abteilung komplett wechseln oder zusätzlich der Basketball-Abteilung beitreten.
Der Lastschrift-Einzug (SEPA-Mandat) erspart uns und auch euch eine Menge Arbeit. Bei rechtzeitiger Kündigung der Mitgliedschaft (schriftlich 4 Wochen vor Ende des Kalenderjahres) erlischt auch automatisch die hier erteilte Ermächtigung. Der Jahresbeitrag wird in mehreren Teilen abgebucht und zwar viertelanteilig jeweils Mitte Februar, Mai, August und November.
Wird keine Ermächtigung zum Lastschrift-Einzug erteilt, muss der komplette Jahresbeitrag (für Hauptverein und Abteilung) ohne Erinnerung (es erfolgt keine Rechnungsstellung!) bis 31.01. des Jahres auf das Konto des Hauptvereins überwiesen werden.
Eine Kündigung ist in schriftlicher Form und mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des aktuellen Kalenderjahres möglich, wenn alle Verpflichtungen gegenüber dem Verein (im Besitz des Mitgliedes vorhandenes Vereins-Eigentum zurück gegeben, ausstehende Mitgliedsbeiträge bezahlt, usw.) erfüllt sind. Bei Familienmitgliedschaften muss jedes Mitglied einzeln kündigen. Mit Wirksamwerden der Kündigung und Einzug der letzten Mitgliedsbeiträge erlischt auch eine evtl. erteilte Lastschrift-Ermächtigung. Eine Kündigung wird nur bei Einsendung eines frankierten Briefumschlags, der Angabe einer Telefaxnummer oder einer e-Mail-Adresse schriftlich bestätigt.
Die Spielerpass-/Teilnehmerausweis-Freigabe ist von einer Vereins-Kündigung grundsätzlich unabhängig. Wer wegen eines Vereinswechsels eine Freigabe seines Teilnehmerausweises beantragt oder durch den Abteilungsleiter des neuen Vereins beantragen lässt, bleibt bis zu einer wirksamen Kündigung vorerst einmal weiterhin (passives) Mitglied. Der alte Spielerpass geht zurück an die Geschäftsstelle. Für den Vereinswechsel zu einem anderen Verein ist der alte Spielerpass nicht erforderlich. Nur die (online erteilbare) Freigabe des alten Vereins ist dafür notwendig.
Anders herum gilt aber: Wird die Vereins-Mitgliedschaft gekündigt, wird ein vorhandener DBB-Teilnehmerausweis (Spielerpass oder Doppellizenz) mit Ablauf der Mitgliedschaft (zum Ende des Kalenderjahres - nicht zum Ende der Saison) ungültig, da eine Vereins-Mitgliedschaft Voraussetzung für einen gültigen Spielerpass ist.
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