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Die 2G plus-Regel bezieht sich nicht auf den Trainingsbetrieb, sondern rein für die Zuschauer bei Sportveranstaltungen.
Ungeimpfte Berufs- & Kadersportler haben auch bei 2G Regelung die Möglichkeit durch Nachweis von an zwei unterschiedlichen Tagen durchgeführten, negativen PCR-Tests am Sportbetrieb teilzunehmen (Zitat: “Berufssportler und Leistungssportler der Bundes- und Landeskader sind den Beschäftigten gleichgestellt. Gemäß §17 Satz 2 Nummer 3 der 14. BayIfSMV müssen Beschäftigte der von Nr. 2 erfassten Betriebe und Veranstaltungen, die weder geimpft noch gesenen sind, an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche über einen negativen Testnachweis nach § 3 Abs. 4 Nr. 1 der 14. BayIfSMV (PCR-Test) verfügen”).
Minderjährige Schülerinnen und Schüler über 12 Jahre (12. Geburtstag + 3 Monate), die an der Schule regelmäßigen Tests unterliegen, können an sportlichen und musikalische Eigenaktivitäten und Theatergruppen übergangsweise bis 31. Dezember 2021 zu 2G zugelassen werden, um sich in dieser Zeit impfen lassen zu können. Dies gilt nicht für Besuche in Stadien, Clubs, Konzerten etc.
Spiele der Senioren-Bayernliga, Regionalliga Damen und Regionalliga Herren 2 werden bis Ende Januar 2022 auf den Zeitraum danach verlegt. Der Spielbetrieb soll ab 01. Februar 2022 wieder aufgenommen werden.
Michael Schilling, 23.11.2021
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